Zurück zur Übersicht

Digitaler Ausweislöst Handy-Signatur ab: ID Austria

Von Marion Pertschy.

Mit Herbst 2022 wird die digitale Unterschrift der Handy-Signatur durch die digitale Identität ID Austria abgelöst. Gegenüber ihrer Vorgängerin wartet diese mit einer Reihe neuer Funktionen auf.

Digital, direkt und kostenlos – das Erledigen von Behördengängen verlagert sich zunehmend von der physischen in die digitale Welt. Dabei erlauben es digitale Identitätsnachweise wie die im Jahr 2009 eingeführte Handy-Signatur, behördliche Services online zu nutzen. Nun ist die Pionier-Version aber bald passé. Im Herbst 2022 wird sie von der weitaus um-fangreicheren ID Austria abgelöst. Diese wird neben sämtlichen Funktionen von Handy-Signatur und Bürgerkarte eine Reihe neuer Anwendungen beinhalten und EU-weit gültig sein.

VIELE NEUE MÖGLICHKEITEN

Die ID Austria ist Teil des „Digitalen Aktionsplans Austria“ des Finanzministeriums (BMF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI). Sie bein-haltet neben den Funktionen der Handy-Signatur etwa die hochsichere digitale Abwicklung von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen. Dabei folgt die ID Austria neuesten datenschutzrechtlichen Standards und erfüllt somit auch die höchsten Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union. Userinnen und User bestimmen, welche ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Verzeichnissen (etwa dem Zentralen Melderegister) ab-gefragt und an Dritte weitergegeben werden.
Unautorisierte Abfragen werden blockiert. Überdies bildet die ID Austria die Grundlage für die in Um-setzung befindliche digitale Plattform „eAusweis“ und zahlreiche weitere Anwendungen. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria künftig via Smartphone auch auf Personalausweise oder Führer-scheine zugreifen können.

ID AUSTRIA IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Im Gegensatz zur Handy-Signatur kann die ID Austria ab 2023 auch für Online-Services von Behörden in an-deren EU-Staaten verwendet werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des gesamt-europäischen Projekts sind in der von allen Mitgliedstaaten unterzeichneten Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Um ihre ID Austria registrieren zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer das 14. Lebensjahr vollendet haben und ein Smartphone mit Face- oder Touch-ID besitzen.

Um Missbrauch vorzubeugen, erfolgt die Beantragung für im Inland wohnhafte Österreicherinnen und Österreicher durch den einmaligen Gang zur loka-len Passbehörde, einer ermächtigten Gemeinde oder der zuständigen Landespolizeidirektion. Existiert bereits eine Handy-Signatur, kann die ID Austria ab Herbst 2022 auch online über die App „Digitales Amt“ an-gefordert werden. In Zukunft sollen alle Bürgerinnen und Bürger die digitale Identität beim Beantragen eines neuen Reisepasses automatisch erhalten, wenn sie dies nicht ausdrücklich ablehnen. Ausländische Staatsan-gehörige, die im Inland einen Wohnsitz, ein Beschäf-tigungsverhältnis oder einen anderen Bezug zu Öster-reich nachweisen können, erhalten die ID Austria bei der jeweiligen Landespolizeidirektion. Im Ausland auf-hältige Österreicherinnen und Österreicher können sie bei den zuständigen Vertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) beantragen.

FUNKTIONEN IN VOLLEM UMFANG

Derzeit befindet sich der neue digitale Identitätsnachweis noch im Pilotstadium und ist vorerst nur im Ausmaß der Handy-Signatur-Anwendungen verfügbar. Die Testphase endet jedoch mit 31. Oktober 2022. Danach soll die ID Austria allen Bürgerinnen und Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Sämtliche bisherigen Anwendungen der Handy-Signatur werden automatisch auf die ID Austria umgestellt.